Medizinrecht

Warum es Fachanwälte gibt?

Die Fachanwaltschaften wurden eingeführt, um ähnlich wie bei Fachärzten, ein geprüftes Spezialwissen gegenüber dem Mandanten nachweisen zu können.

Wie wird man Fachanwalt?

Fachanwälte haben einen Fachanwaltskurs mit 120 Zeitstunden Unterricht besucht.Im Fachlehrgang Medizinrecht wurden folgende Rechtsgebiete behandelt:

  • Recht der medizinischen Behandlung:

  • Verfassungs- und europarechtliche Grundlagen des Medizinrechts,
  • Ziviles Arzthaftungsrecht,
  • Krankenhaushaftung,
  • Arztstrafrecht.
  • Das Recht der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung, Krankenhaus-, Arzneimittel- und Medizinproduktrecht:

  • Das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung einschließlich Vertragsarztrecht und Vertragszahnarztrecht,
  • Grundzüge der privaten Krankenversicherung,
  • Grundzüge der Pflegeversicherung,
  • Krankenhausrecht einschließlich Chefarztvertragsrecht,
  • Arzneimittel- und Medizinprodukterecht.
  • Berufs-, Vertrags- und Vergütungsrecht der Heilberufe, Apothekenrecht:

  • Berufsrecht der Heilberufe einschließlich ärztliches Berufsrecht sowie Arbeitsrecht der Krankenhausärzte,
  • Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe,
  • Grundzüge des Apothekenrechts.

Es mussten drei Klausuren geschrieben und bestanden werden.

Der angehende Fachanwalt für Medizinrecht muss nachweisen, dass er innerhalb von 3 Jahren insgesamt 60 Fälle zum Medizinrecht bearbeitet hat, davon 15 rechtsförmliche Verfahren und mindestens 12 gerichtliche Verfahren. Die Fälle müssen aus mindestens 3 verschiedenen Bereichen des Medizinrechts stammen.

Fortbildungspflicht

Jeder Fachanwalt muss 10 Fortbildungsstunden in seinem Rechtsgebiet jährlich gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachweisen, ab 2015 sind es 15 Fortbildungsstunden jährlich. Anderenfalls kann ihm der Titel wieder entzogen werden.