Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht

Warum es Fachanwälte gibt?

Die Fachanwaltschaften wurden eingeführt, um ähnlich wie bei Fachärzten, ein geprüftes Spezialwissen gegenüber dem Mandanten nachweisen zu können.

Wie wird man Fachanwalt?

Fachanwälte haben einen Fachanwaltskurs mit 120 Zeitstunden Unterricht und Klausuren zum Nachweis des erfolgreichen Verständnisses der Kurse besucht und eine bestimmte Anzahl praktischer Fälle (Beratung und Gericht) nachgewiesen.

Im Fachlehrgang Urheber- und Medienrecht wurden folgende Rechtsgebiete behandelt:

  • Grundlagen des Urheberrechts:
  • Leistungsschutzrechte, Schranken des Urheberrechts, Recht der Wahrnehmungsgesellschaften
  • Durchsetzung: Unterlassungs-, Auskunfts-, Beseitigungsansprüche, Schadensersatz, Urheberstrafrecht
  • Internationale Urheberrechtsabkommen, Internationales Urheberprivatrecht
  • Titelschutz und medienbezogener Markenschutz
  • Urhebervertragsrecht, Besonderheiten bei Design, bildender Kunst, Architekten, EDV, Merchandising
  • (Musik-)Verlagsrecht
  • Musikvertragsrecht
  • Film- und Fernsehvertragsrecht, Filmförderung
  • Arbeitsrecht für Medienunternehmen
  • Rundfunkrecht
  • Wettbewerbs- und werberechtliche Bezüge des Urheber- und Medienrechts
  • Grundzüge des Rechts der Unterhaltungs- und Kulturveranstaltungen sowie des Rechts der deutschen und europäischen Kulturförderung
  • Berichterstattung und allgemeines Persönlichkeitsrecht
  • Grundzüge des Mediendienste-, Teledienste- und Telekommunikationsrechts

Es mussten drei Klausuren geschrieben und bestanden werden.

Der angehende Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht muss nachweisen, dass er innerhalb von 3 Jahren ab Antragstellung schwerpunktmäßig insgesamt 80 Fälle aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts bearbeitet hat, davon 20 gerichtliche Verfahren.

Mindestens je 5 Fälle müssen aus folgenden Bereichen stammen:

  • Urheberrecht inklusive des Rechts der Wahrnehmungsgesellschaften, Leistungsschutzrechte, Urhebervertragsrecht, internationale Urheberrechtsabkommen
  • Verlagsrecht einschließlich Musikverlagsrecht
  • Recht der öffentlichen Wort- und Bildberichterstattung

Mindestens je 1 Fall muss aus folgenden Bereichen stammen:

  • Rundfunkrecht
  • Wettbewerbsrechtliche und werberechtliche Bezüge des Urheber- und Medienrechts. Titelschutz
  • Grundzüge des Mediendienste-, Teledienste- und Telekommunikationsrechts, des Rechts der Unterhaltungs- und Kulturveranstaltungen sowie des Rechts der deutschen und europäischen Kulturförderung

Fortbildungspflicht

Jeder Fachanwalt muss 10 Fortbildungsstunden in seinem Rechtsgebiet jährlich gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachweisen, ab 2015 sind es 15 Fortbildungsstunden jährlich. Anderenfalls kann ihm der Titel wieder entzogen werden.