Landwirtschaftsrecht

Als Berufsanfängerin habe ich ab Juli 1993 landwirtschaftliche Fälle übernommen und entsprechende Fortbildungen besucht. Mein damaliger Kollege, der Rechtsanwalt und ehemalige Notar Harald Binroth, ist selbst Landwirt und konnte mir seine Spezialkenntnisse vermitteln. Neben den allgemeinen Rechtsgebieten wie z.B. dem Pachtrecht, hatte ich zunächst nach der Wiedervereinigung viel mit den Sonderproblemen in den nBL zu tun, was sich auch in meinen wissenschaftlichen Publikationen und Vorträgen wieder spiegelt (vgl. unter Veröffentlichungen und Vorträge). Von meiner jahrelangen Erfahrung im Bereich des Agrarrechts profitieren Sie. Insbesondere übernehme ich:

  • Prüfung von vorhandenen oder entworfenen Pachtverträgen und Kaufverträgen über landwirtschaftliche Flächen,
  • Prüfung von Grundbüchern und Erklärung der Bedeutung der Eintragungen,
  • Fälle nach der Höfeordnung - Hofübertragungsverträge,
  • Prozessvertretung wegen Streitigkeiten aus Pachtverträgen oder Nachabfindungsansprüchen der weichenden Erben nach der HöfeO,
  • Prozessvertretung wegen Forderungseinzug,
  • Vertragsauslegung,
  • Prüfung der Rechtslage bei Rübenquoten, Ansparmodellen,
  • Tierseuchenschadensfall,
  • Versicherungsstreitigkeiten,
  • Altenteilsfragen,
  • Fehlbehandlung von Tieren durch Tierarzt,
  • Qualitätsstreitigkeiten (z.B. Futtermischung, Melkstand-Anlage, Klima in Kartoffellagerhalle).

Als ehemalige Notarin in Helmstedt von April 1999 bis September 2005 verfüge ich über Spezialwissen im Vertrags- und Grundbuchrecht, welches ich Ihnen gern zur Verfügung stelle.