Berichterstattung und allgemeines Persönlichkeitsrecht

Wenn Sie oder Ihr Unternehmen plötzlich Thema in den Medien sind, haben Zeitung, Rundfunk und Fernsehen – auch im Internet – die Grenzen der Meinungsfreiheit nach Art. 5 GG einzuhalten. Verletzt die Berichterstattung Ihr Persönlichkeitsrecht, handelt es sich um eine reine Schmähkritik oder wird Ihr Betrieb durch falsche Angaben wirtschaftlich geschädigt, kann ich Sie kurzfristig als Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht vertreten, um die weitere Veröffentlichung der angegriffenen Passagen – z.B. im Internet – möglichst schnell zu unterbinden. Durch die gerichtliche Androhung eines Ordnungsgeldes kann ich dafür sorgen, dass weitere Berichte mit derselben Zielrichtung unterbleiben. Das gleiche gilt für Fotos von Ihnen, deren Veröffentlichung Sie nicht genehmigt oder widerrufen haben.

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