Verletzung des Rechts am eigenen Bild, Beleidigung über Facebook und andere soziale Netzwerke

Viele Arbeitgeber googeln den potenziellen neuen Mitarbeiter. Kommen unpassende Fotos oder Filme zutage, gibt es keinen Arbeitsvertrag. Als Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht kann ich Ihnen helfen, solche Fotos zu entfernen. Dies kann z.B. Ihr Foto von der letzten Grillparty in Freizeitkleidung und nicht mehr ganz nüchtern auf der homepage Ihres Sportclubs sein oder es können Privatbilder von Ihrem 50ten auf Facebook sein. In jedem Fall gilt es abzuwägen, ob Sie im digitalen Zeitalter einem Foto und dessen Veröffentlichung zugestimmt haben bzw. ob Sie Ihr Einverständnis widerrufen können.

Beschimpfungen auf Facebook müssen Sie ebenfalls nicht dulden, die aus Neid, Eifersucht, Rachsucht oder Wut dort gepostet wurden und Ihre Person auf übelste Weise und auf unterstem Niveau verunglimpfen.

Wenn der Andere auf Ihre Aufforderung der Löschung nicht reagiert, benötigen Sie anwaltliche Hilfe.

Sie haben auf jeden Fall einen Unterlassungsanspruch und in Fällen großer Intensität der Persönlichkeitsrechtsverletzung mit Beleidigung auch Anspruch auf Schmerzensgeld. Die hier vom Landgericht Braunschweig vertretene Rechtsprechung über die Höhe solcher Beträge ist mir bekannt. Wenn Ihnen an einer schnellen Unterlassung gelegen ist, sollten Sie mich baldmöglichst einschalten, weil nur zeitnah ein Eilverfahren möglich ist. Dadurch bekommen Sie viel schneller als im „normalen“ Prozess eine Entscheidung, aus der Sie zunächst einmal vorgehen können.

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