Wettbewerbsrecht

Seit einigen Jahren schießen immer mehr „Abmahnkanzleien“ aus dem Boden, die Serienbriefe mit nur wenig unterschiedlichem Text verschicken. Abmahngründe sind Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht. Egal, ob jemand seine Widerrufs-Belehrung im Internet-Shop angeblich falsch formuliert hat, in seinem Impressum gesetzlich vorgeschriebene Angaben fehlen oder ob jemand Waren verkauft, deren Inhaltsstoffe angeblich nicht ausreichend auf der Ware vermerkt sind, dies alles soll Anlass einer kostenpflichtigen Abmahnung sein.

Meist erreichen die in scharfem Ton verfassten Abmahnschreiben ihre geschockten Empfänger am Freitag oder Samstag. Die Adressaten sollen dann oft nur bis Dienstag Zeit haben, eine schon vorbereitete Unterlassungserklärung abzugeben und sich zur Zahlung der willkürlich festgelegten Beträge zu verpflichten, die zwischen mehreren 100,00 € und mehreren 1.000,00 € beziffert werden.

Auch wenn einem Fachhändler für bestimmte Markenware seitens des Herstellers aus heiterem Himmel mit kurzer Frist der langjährige Belieferungsvertrag gekündigt wird, weil er angeblich mit seinen Mitwettbewerbern, die ebenfalls diese Ware verkaufen, umsatzmäßig nicht mithalten kann, besteht Beratungsbedarf. Oft geht es um die Existenz.

Beliebter Anknüpfungspunkt für wettbewerbsrechtliche Abmahnungen sind auch Zeitungs- oder Internetanzeigen. Hierbei geht es oft um die Frage, ob bezüglich der Größe des Unternehmens, der Vielzahl der Waren oder angebotenen Qualifikationen im Vergleich mit anderen Anbietern unzulässig benachteiligende Angaben gemacht werden.

Auch wenn ein Anwalt ebenfalls Geld kostet, lohnt sich die Einholung von Rechtsrat.

Was ich für Sie tun kann:

  • Prüfung der Rechtslage, insbesondere der Zulässigkeit der Abmahnung
  • Individuelle Beratung,
  • Korrespondenz mit der Gegnerin,
  • Bei eingeräumtem oder nachgewiesenem Verstoß: Verhandlung über die Höhe der Abmahngebühren mit der Gegnerin,
  • Sofern eine Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte, ggf. textliche Änderung der Erklärung,
  • Vertretung vor Gericht,
  • Hinwirken auf einen Vergleich.