Ärger mit Krankenkassen oder privaten Krankenversicherungen

Häufig lehnt Ihre Krankenkasse Ihre Anträge auf Kostenübernahme zu Kuren, Hilfsmitteln (wie bspw. Rollstuhl, Brille usw.) oder Medikamenten erst einmal ab, obwohl Sie einen gesetzlichen Anspruch darauf haben. Das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung sowie Grundzüge der Privaten Krankenversicherung sind Spezialgebiete, mit denen ich mich als Fachanwältin für Medizinrecht auskenne. Ich helfe Ihnen gegen diese unberechtigte Ablehnung vorzugehen. Ich vertrete Sie bereits im Widerspruchsverfahren gegen Ihre Krankenkasse und – wenn nötig – später vor dem Gericht. Für die gesetzlichen Krankenkassen ist eine Klage vor dem Sozialgericht nötig. Sind Sie privat krankenversichert oder geht es um eine private Krankenzusatzversicherung, dann sind die Zivilgerichte – Amtsgericht, Landgericht – zuständig. Die privaten Kranken(zusatz-)versicherungen argumentieren häufig damit, dass Sie beim Abschluß der Versicherung falsche Angaben zu Ihrer Gesundheit gemacht haben und es sich um einen nicht zu bezahlenden Vorschaden handelt oder dass z.B. eine Augenlaserung medizinisch nicht notwendig ist, weil Ihre Augenfehlsichtigkeit keine Krankheit ist und mit einer Sehhilfe ausgeglichen werden kann.

(DKV Dt. Krankenversicherung AG, Köln; CSS Versicherung AG, Vaduz/Liechtenstein jetzt neu unter Advigon Versicherung AG, Vaduz/Liechtenstein, Hanse Merkur)

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